Zu den Vergnügungen, die die Seele beglücken, das Herz erfreuen und die Ohren ergötzen, gehört der Gesang. Dieser wird vom Islam gutgeheißen und zu Festtagen wie den Tagen des Id, bei Hochzeiten und Hochzeitsfesten, anlässlich von Geburten und Aqitat (Dankfesten, bei denen Gott zur Ehre ein Schaf geschlachtet wird) empfohlen. Allerdings gibt es einige Einschränkungen:
Der Inhalt der Lieder darf sich nicht gegen die Lehren des Islam richten. Lieder, die den Wein preisen und die Menschen zum Trinken einladen, gelten z.B. als haram. Außerdem dürfen die Lieder nicht Pessimismus und Verzweiflung verbreiten.
Auch wenn der Inhalt eines Liedes nicht gegen islamische Lehren verstößt, kann die Art und Weise des Vortrags (Körperbewegungen des Sängers, die Gelüste wecken und die Menschen zu haram-Akten auffordern) es zu einem haram-Lied machen.
Der Islam widersetzt sich Exzessen und Extravaganzen in jeder Beziehung. Daher kann er auch eine exzessive Hingabe an Unterhaltung und Vergnügungen nicht tolerieren. Niemand sollte zu viel Zeit mit diesen Dingen verschwenden.
Jeder Mensch kennt sich selbst am besten. Wenn ein bestimmter Typ Gesang unsere Leidenschaften anfacht, unsere tierischen Gelüste weckt, uns zur Sünde hin treibt und unsere Spiritualität trübt, müssen wir diesen meiden, damit wir nicht in Versuchung geführt werden.
Uneingeschränkte Einigkeit besteht darüber, dass Gesang, der in Verbindung mit haram-Aktivitäten (dem Besuch einer Party, bei der Alkohol getrunken wird, oder Gesang, der mit Obszönitäten oder anderen Sünden verbunden ist) vorgetragen wird, als haram gilt.
(Aus dem Buch "Leben im Lichte des Islam“, 2005, S. 254)
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