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Hikmet Isik
Dies ist (ganz gewiss) das Buch (Allahs), das keinen Anlass zum Zweifel gibt, (es ist) eine Rechtleitung für die Gottesfürchtigen. (2:2)
Das hier verwendete Wort Rechtleitung steht im Arabischen im Infinitiv. Da der Infinitiv in der arabischen Sprache (genau wie in anderen Sprachen auch) eine Verbform darstellt, bringt er aktives Handeln und Engagement zum Ausdruck. In diesem Vers impliziert er, dass Individuen keine Rechtleitung erhalten können oder zumindest das höchste Ziel der Rechtleitung verfehlen, wenn sie sich nicht ernsthaft darum bemühen.
Das arabische Wort endet außerdem mit einem Tanwin (einer unbestimmten Substantivendung). Eine Regel der arabischen Grammatik besagt, dass wenn ein Konzept in der unbestimmten/uneingeschränkten Form präsentiert wird, dessen vollkommene Bedeutung und Form gemeint ist. Daher ist dieses Buch unbestreitbar eine alles transzendierende vollkommene Rechtleitung Gottes. Und eine Rechtleitung für die Gottesfürchtigen ist es deshalb, weil nur sie frei von jedem noch so kleinen Zweifel sind. Nur sie sind dazu bereit, sich gleichzeitig den Geboten des Glaubens (Scharia l-garra) und den Gesetzen, die im Universum vorherrschen (Scharia l-fitriya), zu unterwerfen. Gottesfürchtige Menschen besitzen eine innere Neigung, die Wahrheit zu akzeptieren; und da sie nicht voreingenommen sind, sind sie allein dazu in der Lage, dieser vollkommenen Rechtleitung auch zu folgen (unter der oben genannten Einschränkung, dass sie sich ernsthaft darum bemühen).
Nur wenige Verse weiter unten begegnet uns das Wort Rechtleitung erneut, nämlich in dem Vers Diese folgen der Rechtleitung ihres Herrn, und diese sind die Erfolgreichen. (2:5) Dort wird das Wort Rechtleitung als Verbalsubstantiv benutzt. Und während durch die Infinitivform das Handeln des Menschen und seine Verantwortung für sein Handeln betont werden, verweist das Verbalsubstantiv auf die Erschaffung der Handlungen des Menschen durch Gott. In dem Vers geht es also offensichtlich darum, dass Gott Seinen Dienern Rechtleitung zukommen lässt, sofern Er es für richtig hält. Bei dieser Zuweisung spielt die Verbindung zwischen Ursache und Wirkung keine Rolle. Wie wir aus der Einschränkung für die Gottesfürchtigen ableiten können, kommen jedoch vor allem jene in den Genuss der Rechtleitung, denen es gelingt, ein hohes Maß an wahrer Gottesfurcht zu erwerben. Darüber hinaus ist dem Vers eindeutig zu entnehmen, dass nur diejenigen, die ein Leben gemäß dieser Rechtleitung führen, Glückseligkeit erlangen werden.
Der Kontext des zitierten Verses 2:5 legt nahe, dass allein Gott darüber entscheidet, ob Er uns rechtleitet oder nicht. Unsere Rechtleitung hängt demzufolge vom Willen Gottes ab. Ganz abgesehen davon jedoch ist es sehr wichtig, dass wir uns durch die Ausübung unseres freien Willens bestimmte Haltungen und Verhaltensweisen aneignen, die uns Sicherheit und Trost in dieser Welt schenken und uns im Jenseits Glückseligkeit bescheren werden.
Die Rechtleitung aus Vers 2:2 ist gewissermaßen eine Ursache und die Glückseligkeit aus Vers 2:5 eine Wirkung, die von der Gnade Gottes gewährt wird. Beides sind Antworten auf das in Vers 1:7 zitierte Gebet Führe uns den geraden Weg!. Den Menschen auf ihrem Weg dienen sie als Orientierungspunkte.
(Aus der Zeitschrift Fontaene, Ausgabe 42, 2008)
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