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Die Rechte eines toten Muslims gegenüber den lebenden Muslimen: Ein toter Muslim hat vier Rechte: Die lebenden Muslime sind verpflichtet, ihn zu waschen, in ein Leichentuch zu hüllen, für ihn zu beten und ihn zu bestatten. Diese Pflichten brauchen die Muslime allerdings nicht für jene zu verrichten, die als Abtrünnige sterben oder gegen sie kämpfen.
Der Besuch kranker Menschen: Der Besuch kranker Menschen wird dringend empfohlen und stellt eine verdienstvolle Handlung dar. Muslime raten sterbenden Menschen, die Einzigartigkeit Gottes zu bekräftigen: La Ilaha illa’llah wa Muhammadan Rasulu’llah (Außer Allah gibt es keine Gottheit, und Muhammad ist Gottes Gesandter.) oder das Glaubensbekenntnis zu sprechen: Aschhadu an la Ilaha illa’llah wa aschhadu anna Muhammadan Abduhu wa Rasuluh. (Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Allah gibt, und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist.)
Die Waschung des Leichnams: Wenn ein Muslim stirbt, soll sein Leichnam von einem kundigen Muslim dreimal gewaschen werden. Vor dieser Waschung soll die kleinere Waschung vorgenommen werden. Tote Frauen werden von Frauen und tote Männer von Männern gewaschen. Frauen ist es jedoch auch gestattet, ihren toten Ehemann zu waschen. Die Verwandten des Verstorbenen und andere sollten nicht dabei zusehen können, wie der Leichnam gewaschen wird. Der Leichnam sollte anschließend mit Kampfer, Moschus und ähnlichen Düften parfümiert werden.
Die Verrichtung des Begräbnisgebets: Nach der Waschung wird der tote Muslim in ein Leichentuch gehüllt und in einen Sarg gelegt. Diese Vorgehensweise gilt für alle Muslime, jedoch nicht für Märtyrer, die in der Kleidung, in der sie den Märtyrertod gestorben sind, beigesetzt werden. Der Leichnam wird auf eine erhöhte Plattform oder auf einen glatten Stein gebettet, wobei seine rechte Seite zur Qibla weist. Dann erhebt sich die Gemeinschaft und betet vor dem Leichnam. Dieses Gebet ist im Prinzip für alle Muslime verpflichtend und in Gemeinschaft zu verrichten. Wenn es jedoch stellvertretend von einigen wenigen verrichtet wird, werden alle übrigen von der Pflicht, es zu verrichten, befreit. Auch Frauen können diesen Gebeten beiwohnen.
Der Imam formuliert um der Sache Gottes willen und zu Seinem Wohlgefallen die Absicht, für den Verstorbenen bzw. die Verstorbene zu beten. Die Gemeinschaft formuliert ebenfalls die Absicht zu beten, ergänzt aber noch, hinter dem Imam beten zu wollen. Dann folgt sie dem Imam und beginnt das Gebet (wie alle anderen Gebete auch) mit dem Eröffnungs-Takbir. Dann fährt sie fort und spricht Bittgebete und den Takbir, während die Hände unter dem Bauchnabel liegen, ruft Gottes Frieden und Segen auf Seinen Gesandten und dessen Familie herab (wie bei anderen Gebeten während des letzten Sitzens), wiederholt den Takbir, während die Hände unter dem Bauchnabel liegen, betet für den Verstorbenen und alle anderen Muslime (lebende wie tote), spricht zum dritten Mal den Takbir und grüßt nach rechts und links.
Die Beisetzung des Verstorbenen: Die Muslime legen den Verstorbenen mit folgenden Worten ins Grab: Bi’smi’llahi ala Millat-i Rasuli’llah. (Im Namen Gottes und der Gemeinschaft des Gesandten Gottes gemäß!) Der Verstorbene wird mit der rechten Seite in Richtung Qibla gebettet. Dann wird das Leichentuch aufgeknöpft. Ein Stein oder etwas Ähnliches wird diagonal und in einer schrägen Position auf dem Leichnam platziert, damit der Tote nicht von Erde bedeckt wird. Auf dem Stein wird Erde aufgehäuft, und das Grab wird zugeschüttet. Nach der Rezitation einiger Passagen aus dem Koran und einigen Gebeten für den Verstorbenen entfernen sich die Anwesenden.
(Aus dem Buch "Leben im Lichte des Islam“, 2005)
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