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Frauen genießen im Islam Anerkennung, Rechte und Privilegien, wie sie sie unter keinem anderen System jemals besessen haben. Um dies zu erkennen, braucht man nicht einmal auf die Zwangslage der Frauen in der Zeit vor dem Islam oder auf ihre Situation in der modernen Welt von heute verweisen. Wichtig ist allerdings, dass der Themenkomplex Frauen und Frauenrechte im Islam als Ganzes untersucht wird. Eine Analyse darf sich nicht nur auf bestimmte Teilaspekte beschränken. Allgemein gesprochen ist im Islam die Frau dem Mann in punkto Rechte und Pflichten gleichgestellt. Jedoch sind ihre Rechte und Pflichten nicht zwangsläufig identisch mit denen des Mannes.
Gleichstellung und Gleichheit sind zwei unterschiedliche Dinge und sollten nicht miteinander verwechselt werden. Auf der ganzen Welt gibt es - auch wenn man die geschlechtsspezifischen Unterschiede einmal beiseite lässt - keine zwei Menschen, die absolut gleich und identisch sind. Damit Gerechtigkeit herrschen kann, müssen die existierenden Unterschiede erkannt und beachtet werden - wobei sie natürlich nicht zum Vorwand für Diskriminierungen genommen werden dürfen. Wir Menschen sind nicht identisch erschaffen worden, sondern als einander gleichwertig. Daher gibt es auch keinen Grund dafür anzunehmen, dass die Frau dem Mann untergeordnet wäre. Nichts spricht dafür, dass sie weniger wichtig wäre als er, nur weil ihre Rechte nicht in jeder Hinsicht mit seinen übereinstimmen. Die Frau ist keine Kopie des Mannes, und daher hat sie auch andere Rechte und Pflichten. Die Tatsache, dass das islamische Recht ihr genauso viele - aber eben nicht die gleichen - Rechte zugesteht, zeigt jedoch, dass der Islam ihre anders geartete Konstitution und Persönlichkeit ebenso berücksichtigt wie ihr Bedürfnis nach gesellschaftlichem und politischem Ansehen.
Fassen wir nun einmal kurz die Rechte der Frau im Islam zusammen:
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Die Frau ist dem Mann ein vollwertiger und gleichwertiger Partner. Er ist der Vater, sie die Mutter, und beide sind für das Hervorbringen neuen Lebens unentbehrlich. Ihre Rolle ist nicht weniger wichtig als seine. In der Partnerschaft hat die Frau Anspruch auf ebenso viel Respekt und Würde wie ihr Mann. Als Mutter wird ihr für die Betreuung der Kinder größte Anerkennung und Hochachtung zuteil. So sagte der Prophet Muhammad: „Das Paradies liegt unter den Füßen der Mütter.“ (Nasa’i, Dschihad, 6)
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Jede erwachsene Frau und jeder erwachsene Mann hat bestimmte Pflichten. Einige davon sind persönlicher Natur, andere betreffen das Gemeinschaftsleben. Und jede erwachsene Frau wird, ebenso wie jeder erwachsene Mann, für ihre Taten belohnt bzw. bestraft. Frauen sind als unabhängige Rechtspersönlichkeiten anerkannt. Ihnen werden die gleichen moralischen und intellektuellen Qualitäten und die gleichen spirituellen Ambitionen wie den Männern zugesprochen. Sie besitzen ein menschliches Wesen, das dem der Männer nicht untergeordnet ist und auch nicht von ihm abweicht.
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Auch was das Streben nach Bildung und Wissen betrifft, sind Mann und Frau einander gleichgestellt. Der Islam ermahnt die Muslime, sich Wissen anzueignen, und macht darin keinen Unterschied zwischen den Geschlechtern. Bereits vor 14 Jahrhunderten hat der Prophet Muhammad das Streben nach Wissen zur Pflicht eines jeden Muslims erklärt. (Ibn Madscha, Muqaddima, 17)
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Frauen wie Männer besitzen ein Recht auf Meinungsfreiheit. Die Stimmen der Frauen müssen gehört und dürfen nicht aus geschlechtsspezifischen Gründen ignoriert werden. Im Koran wird berichtet, dass Frauen nicht nur allgemein ihre Meinung offen kundtaten, sondern sich auch an wegweisenden Diskussionen mit dem Propheten persönlich beteiligten. (58:1-4; 60:10-12)Viele Hadithe berichten ebenfalls davon, und später kam es immer wieder vor, dass Frauen öffentlich Einwände vorbrachten, wenn die Kalifen von den Kanzeln der Moscheen predigten.
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Historische Dokumente belegen, dass die Frauen am öffentlichen Leben der jungen muslimischen Gemeinschaft teilnahmen, insbesondere in Notsituationen.
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Der Islam gewährt der Frau das gleiche Recht, Verträge zu unterzeichnen, Unternehmen zu gründen und zu leiten, Geld zu verdienen und über Besitztümer zu verfügen, wie dem Mann. Ihr Leben, ihr Besitz und ihre Ehre sind genauso unantastbar wie die des Mannes. Wenn sie ein Unrecht begeht, wird sie dafür genauso zur Rechenschaft gezogen wie ein Mann in einem vergleichbaren Fall. Wird sie hingegen geschädigt oder verletzt, erhält sie eine genauso große Entschädigung, wie ein Mann an ihrer Stelle erhalten würde. (2:178; 4: 92-93)
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Der Islam verfügt über alle Mittel, um diese Rechte zu garantieren und sie als unerlässliche Grundprinzipien zu verankern. Er duldet es nicht, dass jemand Vorurteile gegen Frauen hegt oder Frauen auf Grund ihres Geschlechts diskriminiert. Wieder und wieder kritisiert der Koran Menschen, die glauben, dass die Frau dem Mann unterlegen sei. (16:57-59, 62; 42:49-50; 43:15-19; 53:21-23)
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Der Islam unterstreicht die Bedeutung der Frau für das Fortbestehen der Menschheit und erkennt sie als unabhängiges und vollwertiges menschliches Wesen an. Als solchem gesteht er ihr auch einen Anteil am Erbe zu. (Siehe auch die Sure An-Nisā’, Fußnote 5.)
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Frauen erfreuen sich bestimmter Privilegien, die nur ihnen zustehen. So sind sie in der Haushaltsführung von allen finanziellen Verantwortlichkeiten befreit. Allen Müttern lässt Gott, wie bereits erwähnt, größte Anerkennung und Hochachtung zuteil werden. (31:14-15; 46:15) Ehefrauen können von ihrem zukünftigen Ehemann eine angemessene Morgengabe fordern, über die sie ganz allein verfügen können. Sie haben ein Recht darauf, von ihren Ehemännern versorgt und unterhalten zu werden. Sie dürfen nicht gezwungen werden, zu arbeiten oder für den Unterhalt der Familie mit aufzukommen. Alles, was sie vor der Ehe besaßen, dürfen sie zurückbehalten. Töchter und Schwestern haben Anspruch auf die Versorgung durch ihre Väter bzw. Brüder. Wenn eine Frau arbeiten, für sich selbst aufkommen oder sich an den Verantwortlichkeiten der Familie beteiligen möchte, darf sie dies tun, solange garantiert bleibt, dass sie ihre Integrität und Ehre bewahrt.
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Die Tatsache, dass Frauen während der Gebete hinter ihren Männern stehen, drückt ebenfalls keine Unterordnung aus. Frauen sind von der Pflicht der Männer, am Gemeinschaftsgebet teilnehmen zu müssen, befreit. Wenn sie aber dennoch teilnehmen, stehen sie separat in Reihen, die ausschließlich Frauen vorbehalten sind. Die Anordnung der Gebetsreihen zielt darauf ab, dass sich alle Teilnehmer am Gebet so gut wie möglich konzentrieren können. Die Gebete umfassen bestimmte Handlungen und Bewegungen (wie z.B. Stehen, Verbeugung und Niederwerfung). Würden Männer und Frauen gemeinsam in einer Reihe beten, würden sie sich nur gegenseitig ablenken, und die Konzentration ginge verloren. Das Ziel des Gebets würde dann verfehlt.
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Schlussendlich sollte auch die Tatsache, dass der Koran in der Regel das Maskulinum benutzt, wenn er sich an die Gemeinschaft wendet, nicht überbewertet werden. Denn in fast allen Sprachen dieser Welt wird für eine Gruppe, die aus Männern und Frauen besteht, ein maskulines Pronomen verwendet. Dies mag darauf zurückzuführen sein, dass in den meisten Gesellschaften die Männer einen ‚Tick’ mehr Verantwortung (für die Haushaltsführung und für die übergeordneten Angelegenheiten der Gemeinschaft) getragen haben als die Frauen. Und das wiederum ist zweifelsohne eine Konsequenz der Tatsache, dass Männer und Frauen im Hinblick auf die Versorgung und Erziehung der Kinder, der nächsten Generation der Gemeinschaft, unterschiedliche Pflichten und Funktionen wahrnehmen. (Für weitere Erläuterungen und Aspekte zu diesem Thema, siehe Sure 2, Fußnote 161) (Hammuda Abdul-Ati, The Status of Woman in Islam, in: http://www.jannah.org/sisters/statuswomen.html)
(Aus dem Buch, "Der Koran und seine Übersetzung mit Kommentar und Anmerkungen", 2009)
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