Start Wissenswertes Frieden, Dschihad, Krieg im Islam Vergebung und Wiedergutmachung
Vergebung und Wiedergutmachung
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Der Islam als Gesetzeskodex erlaubt Vergeltungsmaßnahmen, wenn jemandem Unrecht angetan worden ist; die Gerechtigkeit verlangt, was den Schutz unverletzbarer Werte betrifft, nach Gegenseitigkeit. (2:194) Trotzdem wird nicht darauf gepocht, dass Gleiches mit Gleichem vergolten wird. In vielen Koranversen werden die Menschen dazu ermuntert, Unrecht, das sie erlitten haben, zu verzeihen. Die Vergebung wird als die rechtschaffenere Option bezeichnet:

Und vergesset nicht, einander Güte zu erweisen. Wahrlich, Allah sieht wohl, was ihr tut. (2:237)

Und nimmer sind das Gute und das Böse gleich. Wehre (das Böse) in bester Art ab, und siehe da, der, zwischen dem und dir Feindschaft herrschte, wird wie ein treuer Freund sein. (41:34)

Die Vergeltung für eine Übeltat soll ein Übel gleichen Ausmaßes sein; dessen Lohn aber, der vergibt und Besserung bewirkt, ruht sicher bei Allah. Wahrlich, Er liebt die Ungerechten nicht. (42:40)

Und wahrlich, wer geduldig ist und vergibt - das ist gewiss eine Tugend der Entschlossenheit in allen Dingen. (42:43)

Außerdem warnt der Islam davor, bei der Vergeltung für ein Verbrechen gewisse Grenzen zu überschreiten. (17:33)

Es sollte also festgehalten werden, dass Individuen, denen Unrecht angetan wurde, geraten werden sollte zu verzeihen. Allerdings sind Individuen nicht befugt, Verstöße gegen die Gesellschaft, gegen deren heiligen Werte oder gegen die Werte, die Gott hervorgebracht hat, zu verzeihen. Weder können Gesellschaft oder Regierung ein Verbrechen gegen ein Individuum vergeben, noch hat ein Individuum die Macht, an Stelle der Gesellschaft zu vergeben. Der Koran warnt die Gesellschaft davor, beim Vollzug von Strafen die Grenzen der Frömmigkeit zu überschreiten:

Wer nun gegen euch gewalttätig handelt, gegen den handelt in gleichem Maße gewalttätig, wie er gegen euch gewalttätig war, und fürchtet Allah und wisset, dass Allah mit den Gottesfürchtigen ist. (2:194)

In Bezug auf die Bestrafung des Täters erwähnt der Koran einen wichtigen Punkt, der in der Thora nicht zu finden ist: das Recht auf Vergebung, das den Erben des Getöteten eingeräumt wird:

Doch wenn jemandem von seinem Bruder etwas vergeben wird, so soll der Vollzug auf geziemende Art und die Leistung ihm gegenüber auf wohltätige Weise geschehen. Dies ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit. (2:178)

Hierin liegt ein Trost für den Mörder; die Aussetzung der Strafe ist möglich. Aber auch der Familie des Opfers wird es leichter gemacht; ihr wird gestattet, eine Entschädigungszahlung anzunehmen. Die Wahl zwischen diesen drei Optionen zu haben, ist eine Gnade, die der muslimischen Gesellschaft von Gott verliehen wurde.1 Die Muslime sollten für dieses Geschenk dankbar sein. Es ist ein juristisches Heilmittel, das ihnen erlaubt, ihr Leben weiter zu leben, da es Versöhnung befürwortet und verhindern will, ein weiteres Leben zu nehmen. Der Prophet Muhammad stellte unmissverständlich klar:

Erben eines Getöteten, auch die eines ungerechtfertigt Getöteten, haben die Wahl, sich zwischen drei Möglichkeiten zu entscheiden: Vergeltung, Vergebung oder Entschädigungszahlung. Sollte sich jemand für eine vierte Option entscheiden, dann haltet seine Hand zurück!2

Zahlt die Familie des Mörders der Familie des Opfers eine bestimmte Summe Geld oder übergibt sie ihr andere Güter, wird die Vergeltungsstrafe vor Gericht für null und nichtig erklärt, vorausgesetzt, beide Seiten haben sich vorher auf diese Einigung verständigt. In diesem Fall müssen beide Seiten die in der Prophetentradition vorgegebenen Regeln befolgen: Die Familie des Opfers soll ihre Barmherzigkeit und ihre Vergebung zum Ausdruck bringen, während der Mörder eine traditionell akzeptierte Zahlung an die andere Seite vorzunehmen hat.3 Wenn dem Mörder verziehen wurde, ohne dass er eine Entschädigungssumme leisten musste, sollte sich die Familie des Opfers damit zufrieden geben, ein Geschenk gemacht zu haben, und von dem Moment an keine weiteren Forderungen mehr stellen.4 Denn eine Teilvergeltung gibt es nicht. Vergebung ist immer absolut, selbst wenn sie nur Teilbereiche umfassen mag.5 Außerdem gilt: Wenn ein Älterer aus der Familie des Opfers dem Mörder vergibt, so ist dies als absolute Vergebung durch die ganze Familie zu bewerten.

 


1 Alusi, Ruh al-Ma’ani, 2:178, I, 51
2 Abu Dawud, Diyat, 3; Tirmidhi, Diyat, 13
3 Jassas, Ahkam, I, 184
4 Ibn Humam, X, 239
5 Yazir, 2:278, I, 604-605. Siehe auch ; Radhi, Mafatih, 2:178; II, 225-226

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