Sozialabgabe (Zakât)
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Zakât, Sozialabgabe, beinhaltet vom Wortstamm her Bedeutungen wie Wachstum, Reinigung und Läuterung. Wer nach Abzug aller Lebenshaltungskosten über ein bestimmtes Vermögen verfügt, hat diese Abgabe als sozialen Ausgleich an Bedürftige zu leisten. Die Sozialabgabe beträgt 2,5% des Barvermögens. Zum Barvermögen gehören alle Dinge, die über ein bestimmtes Maß hinausgehen. Dieses Maß besteht aus z.B. einer Wohnung, Gold, das den Wert von 96 Gramm übersteigt, einem Auto und allen Erfordernissen, die zum täglichen Leben gehören.

Auf diese Dinge ist also keine Sozialabgabe zu leisten, während auf ein zweites Auto oder eine zweite Wohnung eine Sozialabgabe von 2,5% fällig wird. Die Sozialabgabe  wird übrigens erst dann erhoben, wenn über den Erwerb der entsprechenden Vermögenswerte ein Jahr vergangen ist. Empfänger der Sozialabgabe sind Menschen, die kein Vermögen besitzen, z.B. arbeitslose, vollkommen mittellose, schwer verschuldete oder auf Reisen in Not geratene Menschen. (Vgl. 9:60; 9:103) Die Sozialabgabe kann persönlich übergeben werden, man kann sie den Bedürftigen aber auch über eine muslimische Institution zukommen lassen.

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