Start Wissenswertes Die fünf Säulen des Islams Für wen ist Fasten Pflicht?
Für wen ist Fasten Pflicht?
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Gebote und Verbote des Islam sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Fasten im Monat Ramadan müssen alle Menschen, die folgende Bedingungen erfüllen:

Muslim-Sein: Das Fasten ist nur für Muslime vorgeschrieben. Nichtmuslime können nicht zu diesem Gottesdienst gezwungen werden.

Geistige Gesundheit und das Erreichen des Alters der Pubertät: Kinder und Menschen, die auch nach dem Erreichen des Alters der Pubertät nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind, sind im Islam von religiösen Verpflichtungen befreit. Der Prophet unterstrich dies mit folgenden Worten:

Drei Arten von Menschen sind von den Verpflichtungen befreit: Kinder, die das Alter der Pubertät noch nicht erreicht haben, geistig Verwirrte, solange sie nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind, und schlafende Menschen, bis sie aufwachen.1

Körperliche Gesundheit und Reisen: Vorgeschrieben ist das Fasten nur gesunden Menschen, die sich außerdem nicht gerade auf Reisen befinden. Alle anderen brauchen nicht zu fasten (müssen die Fastentage aber nachholen). Entschließen sie sich dennoch zu fasten, so besitzt ihr Fasten Gültigkeit. Im Koran heißt es diesbezüglich:

Es sind nur abgezählte Tage. Und wer von euch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer Tage (fasten). Und denen, die es mit großer Mühe ertragen können, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt. Und wenn jemand freiwillig Gutes tut, so ist es besser für ihn. Und dass ihr fastet, ist besser für euch, wenn ihr es (nur) wüsstet! (2:184)

Auch Frauen, die gerade ihre Tage haben, schwanger sind oder ihre Kinder stillen, sind von der Pflicht zu fasten befreit. Wenn die Gründe nicht mehr vorliegen, fasten sie die versäumten Tage nach.



 

 


1 Bukhari, Hudud 22; Abu Dawud, Hudud, 17; Tirmidhi, Hudud; Ibn Madscha, Talaq, 15; Ahmad Ibn Hanbal, Musnad, 6/100, 101, 144

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